Der Vorstand beschließt folgenden Fond einzurichten:
Pro Kalenderjahr stehen € 2000,- zur Verfügung, aus dem ausschließlich Mitglieder der ISA Chapter Austria nach einem Arbeitsunfall € 500,- für Reha-Zwecke gefördert bekommen können.
Sollte der Fond für diese Jahr aufgebraucht sein, besteht die Möglichkeit im folgenden Kalenderjahr um Förderung anzusuchen.
Die Föderung wird im Nachhinein unter Vorlage einer auf den Verunfallten ausgestellten Rechnung (für Reha-Zwecke) ausbezahlt.
Die ISA behält sich das Recht auf Prüfung der eingereichten Unterlagen vor. Bei Unklarheiten nimmt die ISA mit dem Antragsteller Kontakt auf.